Stationäre Pflege

Stationäre Pflege im Saarland

Abbildung 5.1. Quelle: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2021  Grafik Harald Kilian

Zahl vollstationär versorgter Pflegebedürftiger im Saarland stagniert


Trotz steigendem Pflegebedarf stagniert der Anteil der vollstationären Versorgung. Insgesamt waren laut Pflegestatistik 2021 12.555 Plätze in vollstationären Einrichtungen verfügbar. Diese waren mit 11.072 Pflegebedürftigen (rd. 16% aller Pflegebedürftigen) belegt. Damit hat sich das Saarland hinsichtlich der Belegungsquote dem Bundesschnitt stark angenähert.


Entwicklung der Versorgungskapazitäten

Abbildung 5.2. Quelle: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2021  Grafik Harald Kilian

Die Zahl der verfügbaren Pflegeplätze im voll- und teilstationären Bereich war 2021 gegenüber 2019 leicht rückläufig. Insgesamt gab es im Jahr 2021 14.064 Plätze, davon im vollstationären Bereich 12.555. Der Rest verteilt sich auf die Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Der Zuwachs in den vergangenen Jahren ist überwiegend auf den Ausbau im Bereich der Tagespflege zurückzuführen.



Abbildung 5.3 Quelle: Pflegestatistik Statistisches Landesamt | Grafik Harald Kilian

In 2021 gab es im Saarland 203 stationäre Einrichtungen, davon 159 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen.

Vergütungssystematik in der stationären und teilstationären Pflege

(gilt analog auch für die Kurzzeit- und die Tagespflege)



Die Entgeltsystematik unterscheidet sich von der ambulanten Pflege deutlich, da in der stationären Pflege auch die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in die Kostenberechnung einfließen. Die einzelnen Bestandteile sind:


  • die pflegebedingten Aufwendungen (diese werden entsprechend des Pflegegrades bis zur gesetzlich vorgegebenen Höhe von den Pflegekassen übernommen),
  • der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen (dieser ist für jeden Pflegegrad in einer Einrichtung einheitlich kalkuliert und vom Bewohner zu tragen),
  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (dieser Anteil muss von den Bewohnern selbst übernommen werden)
  • die Investitionskosten (soweit sie nicht von den Bundesländern übernommen werden, muss dieser Anteil von den Bewohnern selbst übernommen werden),
  • die Kosten für die Ausbildungsvergütung (da die Höhe des Pflegekassenbeitrages ausgeschöpft ist, müssen auch diese Kosten von den Bewohnern übernommen werden).



Die Zusammensetzung ist gut nachvollziehbar in der unten eingefügten Grafik, die sich auf die vollstationäre Pflege im Bund bezieht, abgebildet.

Abbildung 5.4 Quelle: vdek | Grafik: vdek

Durchschnittliche Entgelte in der stationären Pflege im Saarland


Stand Mai 2021

Entgeltbestandteil Täglich Euro Monatlich Euro
Pflege und Betreuung Pflegegrad 1 42,78 1.301,37
Pflege und Betreuung Pflegegrad 2 60,54 1.841,63
Pflege und Betreuung Pflegegrad 3 76,71 2.333,52
Pflege und Betreuung Pflegegrad 4 93,57 2.846,40
Pflege und Betreuung Pflegegrad 5 101,13 3.076,37
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil Pflege (EEE) 35,57 1.082,04
Unterkunft 19,23 584,98
Verpflegung 11,03 335,53
Investitionskosten Doppelzimmer 14,54 442,31
Investitionskosten Einzelzimmer 19,24 585,28
Umlage Altenpflegeausbildung 3,89 118,33
Umlage Pflegeausbildung 2,98 90,65
Eigenanteil Bewohner PG 2-5 im Einzelzimmer 87,24 2.653,84
Eigenanteil Bewohner PG 2-5 im Doppelzmmer 91,94 2.796,81

Tabelle 5.5.  Quelle: Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) | eigene Berechnng

Die aktuelle Liste aller Entgelte in den saarländischen Pflegeeinrichtungen und -diensten finden Sie auf der Seite Fragen zur Pflege im Ordner "Was kostet die Pflege im Saarland?"

Entgelte in der stationären Pflege im Vergleich nach Bundesländern


In der Spalte SAA sind die durchschnittlichen Kosten je Bewohner/Monat im Saarland abgebildet.

Abbildung 5.6 Quelle: vdek | Grafik: vdek

Das Saarland (SAA) steht in diesem Vergleich an dritter Stelle der Gesamtentgelte nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die vergleichsweise hohen Entgelte sind auf den guten Personalschlüssel in der Pflege und die im Bundesvergleich  überdurchschnittlichen Gehälter im Saarland zurückzuführen.

Die Saarländische Pflegegesellschaft mahnt schon seit über 10 Jahren eine Reform der Pflegeversicherung an, die auch eine deutliche Entlastung der Pflegebedürftigen beinhaltet. Die hohe Belastung der Pflegbedürftigen ist auch in den nachfolgend aufgeführten Ursachen begründet.

Warum steigen die Eigenanteile immer weiter?


...Gute Gehälter

 

Einen großen Teil des Eigenanteils machen die Personalkosten aus. In Einrichtungen, die gute Löhne bezahlen, sind die Eigenanteile in der Regel deutlich höher, als in Häusern mit wenig Personal und / oder niedrigen Löhnen. Im Bundesvergleich liegt das Saarland bei den Durchschnittslöhnen laut statistischem Bundesamt im oberen Bereich.



...Viele Mitarbeiter


Je mehr Pflegekräfte es gibt, desto mehr Zeit haben sie für die einzelnen Bewohner. Und gute Pflege braucht viel Zeit - da sind sich alle einig. Durch viele Mitarbeiter werden aber auch die Eigenanteile höher und diese müssen nach dem aktuellen System die Bewohner und ihre Angehörigen bezahlen. Das muss sich aus Sicht der Saarländischen Pflegegesellschaft ändern.


...Keine Übernahme der Behandlungspflege


Solange jemand zuhause oder in einem Krankenhaus behandelt wird, werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sobald man in ein Pflegeheim umzieht, muss man diese Kosten selbst tragen und der Eigenanteil steigt.


...Fehlende Investitionsförderung


In den meisten Bundesländern – auch im Saarland - wird der Bau von neuen Pflegeeinrichtungen nicht gefördert. Das führt dazu, dass die gesamten Investitionskosten von den Kunden bezahlt werden und die Eigenanteile weiter steigen.

Entwicklung der Personalausstattung in den saarländischen Pflegeeinrichtungen

Verbindliche Mindest-Personalanhaltszahlen wurden im Saarland auf Initiative der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) erstmalig mit dem Abschluss des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI für die Leistungen der Vollstationären Pflege gemäß § 43 SGB XI mit Wirkung zum 01. Januar 2000 vereinbart. In mehreren Verhandlungsrunden hat sich die SPG mit den Kostenträgern in den Folgejahren jeweils auf eine Verbesserung der Mindestpersonalanhaltszahlen bzw. der Geltendmachung zusätzlicher struktureller Komponenten mit dem Ergebnis einer Mehrpersonalisierung wie folgt verständigt:

Personalschlüssel 2000 2003 2011 2015
Pflegestufe "0" 1 : 12,5 1 : 8,0 1 : 7,6 1 : 6,0
Pflegestufe 1 1 : 3,92 1 : 3,92 1 : 3,66 1 : 3,2
Pflegestufe 2 1 : 2,81 1 : 2,81 1 : 2,65 1 : 2,65
Pflegestufe 3 1 : 2,07 1 : 2,07 1 : 2,05 1 : 2,05
Freistellungen
Verantwortliche Pflegefachkraft --- 1,0 1,0 1,0
Praxisanleitung --- 0,1 /Azubi 0,1 /Azubi 0,1 /Azubi
Qualitätsbeauftragter --- 1 : 120 1 : 120 1 : 120
Förderung Ehrenamt --- 0,5 - 1,00 0,5 - 1,00
(Arzt-)begleitung 1 : 100

Tabelle 5.7  Quelle: Saarländische Pflegegesellschaft (SPG)

Verbesserung der Personalausstattung von 2000 - 2015 um bis zu 30,6%


Insgesamt bedeutet diese Entwicklung bei einer 100-Plätze-Einrichtung eine Verbesserung seit dem Jahr 2000 um 8,67 Vollzeit-Äquivalent (VK); dies entspricht einer prozentualen Steigerung der personellen Besetzung von (maximal) 30,6 % Da die Freistellungsmöglichkeiten von den Pflegeeinrichtungen optional in Anspruch genommen werden können, wird die genannte Zahl als Maximalwert ausgewiesen.


Hinzu kommt die durch den Bundesgesetzgeber bewirkte Verbesserung der Personalausstattung der Einrichtungen als Folge der Einführung bzw. Weiterentwicklung des § 87b SGB XI (zusätzliche Betreuungskräfte jetzt: § 43b SGB XI). Die letzte Verbesserung erfolgte im Jahr 2015 mit einer dreijährigen Anpassungsfrist. Bei einem Personalschlüssel von 1 : 20 verbesserte sich die Personalausstattung in einer Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen nochmals um 5 Vollzeitstellen.


Hiermit nahm das Saarland im Bereich der Personalausstattung der Stationären Altenhilfeeinrichtungen im Bundesvergleich einen Spitzenplatz ein; aufgrund des Teilkaskoprinzips der Pflegeversicherung hatte dies andererseits jedoch eine steigende Eigenbelastung der Heimbewohner zur Folge.

2021 Umstellung auf Pflegegrade bei gleichbleibender Personalisierung


Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und dem damit verbundenen Umstieg von den bisherigen Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade ergab sich im Jahr 2017 die Notwendigkeit einer Neuverhandlung der Personalschlüssel auf Landesebene. Angesichts der im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohen Personalausstattung sowie der daraus resultierenden hohen Eigenbelastung der Pflegebedürftigen verständigten sich die Verhandlungspartnern auf ein „Einfrieren“ der zum Zeitpunkt der Pflegeversicherungsreform vorhandenen Personalausstattung („Personalkörpersicherung“). Vor dem Hintergrund der Erkenntnis der von der SPG in Auftrag gegebenen „PiSaar-Studie“, wonach die Pflegestufen weniger als 30 % des tatsächlichen Pflegeaufwands erklären, verständigten sich SPG und Kostenträger im neuen Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf neue Personalschlüssel, welche zu 70 % pflegegradunabhängig und lediglich zu 30 % pflegegradabhängig sind. Konkret gelten ab 1. Januar 2021 für die fünf Pflegegrade auf folgende Mindest-Personalanhaltszahlen:

Pflegegrad Mindest-Personalanhaltszahl
1 1 : 6,32
2 1: 3,16
3 1: 2,85
4 1 : 2,59
5 1 : 2,49

Tabelle 5.8 Mindest-Personalanhaltszahlen stationäre Pflege im Saarland Quelle: Saarländische Pflegegesellschaft (SPG)


Hieraus resultiert eine durchschnittliche Personalausstattung der Stationären Altenhilfeeinrichtungen im Bereich Pflege und Betreuung von


1 : 2,85


hinzu kommen die Sonderpersonalschlüssel für die Funktions- und Leitungsstellen.

 

Die neu vereinbarten Personalschlüssel bedeuten somit weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung der Gesamtpersonalmenge im Saarland sondern lediglich eine andere Verteilung.


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